Re: Umsatzsteuer nach §4


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Abgeschickt von Gast am 01 Oktober, 2003 um 19:04:36:

Antwort auf: Umsatzsteuer nach §4 von R. Renner am 29 September, 2003 um 11:40:11:

: Hallo !
: Ich mache Konstruktionstätigkeiten für eine österreichische Firma (Siemens)(also Dienstleistung). Bisher habe ich die (steuerfreien) Umsätze immer auf Innergemeinschaftliche Lieferungen nach §4 Nr.1a/2-7 UStG) (Ust.Pos. 41) gebucht und dann auch eine ZM abgeben müssen. Dann hat der Bearbeiter beim BfF gemeint, das ist falsch, da ich keine Waren liefere und auch keine ZM abgeben müsste :-))
: Habe mir jetzt mal den §4 durchgelesen, aber da taucht nirgends eine Lieferung von Dienstleistungen auf. Kann ich nun auf das Konto 8100 (§4 Nr.8 ff UStG) (USt.Pos. 48) buchen oder wohin sonst damit ??
: Für schnellen Rat währe ich dankbar.
: Gruß
: R.Renner

Vielleicht erst einmal eine Ortsbestimmung nach § 3 ff UStG durchführen. Die Konstruktionsleistung dürfte IMO als sonstige Leistung einzustufen sein und ist nur unter bestimmten Bedingungen überhaupt steuerfrei. Dem Grunde nach ist eine sosntige Leistung dort erbracht, wo der Unternehmer sein Unternehmen betreibt.

Also Details wären hilfreich, um die Steuerfreiheit feststellen zu können.

MfG Martin


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