Re: Hadelsvertreter? wie wird das Abgerechnet.


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Abgeschickt von Gast am 04 Oktober, 2003 um 12:22:37:

Antwort auf: Hadelsvertreter? wie wird das Abgerechnet. von Daniela am 01 Oktober, 2003 um 09:16:14:

Hallo Daniela,

als Handelsvertreter übst du ein Gewerbe aus, das beim Gewerbeamt angemeldet werden muss.

Ob du Buchführungspflichtig ist richtet sich letztlich bei dir nach dem erzieltem Gewinn. Du kannst auf jeden Fall erstmal eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen und keine Bilanz. Dazu musst du keine Buchführung sonder Aufzeichnungen erstellen.

Die Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer ist zu beachten. Wobei man bei den beiden ersten wiederum bestimmte Grenzen überschreiten muss. zB Umsatz über 17.500 EURO (Kleinunternehmerregelung) bzw. bei der Gewerbesteuer mehr als 24.500 EURO Gewinn.

Aufgrund der Gewerbeanmeldung bekommst du dann auch vom Finanzamt Post mit der einige Sachen bezüglich Gewinn und Umsatz etc. abgefragt werden. Du solltest dich rechtzeitig mit einem Experten zusammensetzen, damit die Aufzeichnngen etc. von anfang an korrekt sind.




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