Re: Anschaffung eines Laptops


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Abgeschickt von Norbert Husemann am 15 November, 2003 um 14:16:39

Antwort auf: Re: Anschaffung eines Laptops von Gast am 14 November, 2003 um 20:52:44:

Hallo,

: : Mir wurde die Anschaffung eines Laptops nicht vom FA steuerlich begünstigt. Berlin/Süd
: : Meinen Bekannten in Berlin/Nord wurde dies vom dortigen FA ohne vorgebrachte,beruflich bedingte Nutzung anerkannt. Wie kann man argumentieren, um dieses auch sicher zu erhalten.

das Ihrem Bekannten die Anschaffung ohne vorgebrachte berufliche Nutzung anerkannt wurde war für Ihn entweder ein Glücksfalls oder die berufliche Nutzung hat sich aus anderen Unterlagen ergeben.

Generell muss die beruflichen Nutzung dem Veranlagungsbeamten glaubhaft dargelegt werden. Es gibt bei den Finanzämtern hierfür extra Anhörungsfragebogen die entsprechend vom Steuerpflichtigen ausgefüllt werden können. Evtl. kann auch der Arbeitgeber die berufliche Nutzung bescheinigen.

Vor das Steuersparen hat der Finanzminister den Fleiss des Glaubhaftmachens gesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

N. Husemann




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