Befreiung von der Umsatzsteuer


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Abgeschickt von Harri am 15 November, 2003 um 19:05:01:

Ich habe eine Frage zur Befreiung von der Umsatzsteuer für Kleinunternehmer.

Meine Betriebseinnahmen für das Jahr 2002 sind incl. Umsatzsteuer unter 17500,00 €. Nach §19 des UStG wird im Folgejahr dann keine Umsatzsteuer mehr erhoben. Die Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung für 2002 habe ich noch nicht beim Finanzamt eingereicht.

Für die ersten 3 Quartale 2003 habe ich jedoch bereits Umsatzsteuer ans Finanztamt abgeführt.
Kann ich mich rückwirkend zum 1.1.03 von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, erhalte ich die
bereits gezahlten Steuern zurück?

Muss für die Kleinunternehmerregelung ein Antrag gestellt werden?


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