Re: Umzugskosten bei Umzug ins Ausland


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Abgeschickt von Klaus Heimann am 11 Dezember, 2003 um 19:17:25:

Antwort auf: Umzugskosten bei Umzug ins Ausland von Jack am 11 Dezember, 2003 um 12:59:10:

: Hallo,
: ich habe gehört, dass Umzugskosten beim Umzug ins Ausland (Auswandern) steuerlich geltend gemacht werden koennen. Stimmt das oder gilt das nur fuer beruflich bedingte Umzüge?
: Wäre Dankbar für eine Antwort

Umzugskosten sind dann absetzbar, wenn sie beruflich bedingt sind (Verkürzung des Arbeitsweges) und stellen Werbungkosten dar.

Werbungkosten sind allerding nur absetzbar wenn Einkünfte erzielt werden bzw. dies beabsichtigt ist. Diese Einkünfte müssen dann auch noch in Deutschland steuerpflichtig sein.

Also wer entgültig dem Land den Rücken kehrt wird hier wohl keine Kosten bei der Steuer absetzen können.

Hoffe das hilf ein wenig.


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