AN-Anteile Versorgungswerke auf Lohnsteuerkarte


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Abgeschickt von Dieter am 15 Dezember, 2003 um 11:07:25:

Hallo,

meine Frage:

Müssen die Arbeitnehmeranteile für die berufsständischen Versorgungswerke (z.B. Ärzte-, RA-Versorgung etc.) in der Spalte 24 der Lohnsteuerkarte eingetragen werden?

Danke und Gruss

Dieter



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