Zuviel gezahlte Steuern zurück


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Abgeschickt von Fuesie am 04 Januar, 2004 um 20:46:34

Mein Arbeitgeber hat eine Unfallversicherung für alle Arbeitnehmer abgeschlossen. Die Beiträge werden vom AG pauschal entrichtet und vom AN nicht versteuert. Jetzt erhielt ich von gen. Versicherung eine Zahlung aufgrund bleibender Schäden nach einem Wegeunfall. Diese Summe mußte auf Nachfragen des AG's versteuert werden, obwohl -in einem gleichen Fall- vom Finanzgericht S.-H. ein anderes Urteil gesprochen wurde (lt. FG handelt es sich nämlich nicht um eine Lohnfortzahlung!). Ich versteuere und wohne in Niedersachsen. Das gen. Urteil wurde nicht vom Bundesfinanzministerium übernommen, so dass es sich um einen Einzelfall handelte. Was muß ich nun in meiner Einkommenssteuererklärung für 2003 beachten, um auf diesen Mißstand hinzuweisen?


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