Re: Besteuerung von Verbesserungsvorschlägen


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Abgeschickt von Michael H. am 23 Januar, 2003 um 23:04:45:

Antwort auf: Re: Besteuerung von Verbesserungsvorschlägen von Jörg Hausmann am 22 Januar, 2003 um 14:37:44:

: : Hallo,

: : da bist du aber gut dran.... in den Firmen in denen ich gearbeitet habe (meistens kleinere Büros) wurden zwar immer Prämien für Verbesserungsvorschläge und gute Arbeiten ausgelobt, aber nie gezahlt.

: : Das ist halt das Manko, nur in wirklich grossen Betrieben wird der Einsatz auch honoriert.

: : Bezüglich deiner Frage muss ich noch einmal nachschauen, es gibt glaub ich eine Möglichkeit solche Zahlungen auf mehrere Jahre zu verteilen und somit einen ermässigten Steuersatz zu erwischen.

: : Ich melde mich die nächsten Tage noch einmal hier im Forum dazu... bis dann Mike

: Na, das wäre ja Klasse, wenn Du was finden könntest!

: Gruß
: Jörg

Hallo Jörg, vieleicht hilft dir folgendes weiter:

§ 34 Einkommensteuergesetz regelt die ermässigte Besteuerung bestimmter
Einkünfte.

Im Absatz 2 dieser Vorschrift werden die Vergütungen für mehrjährige
Tätigkeiten genannt, ob nun die Prämie für einen Verbesserungsvorschlag
solch eine Vergütung darstellt richtet sich danach ob die Prämie am
Zeitaufwand des Arbeitnehmers oder an der Kostenersparnis des Arbeitgebers
bemessen wird.

Die einem Arbeitnehmer gewährte Prämie für einen Verbesserungsvorschlag
stellt keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit im Sinne des § 34
Abs. 2 Nr. 4 dar, wenn sie nicht nach dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers,
sondern ausschließlich nach der Kostenersparnis des Arbeitgebers in einem
bestimmten künftigen Zeitraum berechnet wird.


cu MIKE


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