Re: Gewerbesteuer / Gewerbesteuer-Rückstellung


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Abgeschickt von Heinz H. am 30 Januar, 2003 um 11:00:37

Antwort auf: Re: Gewerbesteuer / Gewerbesteuer-Rückstellung von N:Husemann am 28 Januar, 2003 um 23:26:51:

Hallo Herr Husemann,
vielen Dank für Ihre Ausführung.

Den Betrages von 2.400 DM bzw. ca. 1.200 EUR habe ich einem Beitrag aus der Schriftenreihe des Haufe-Verlages "StWK" , Heft Nr. 8 v. 30.04.2002, - Gruppe 5, Seite 262 - entnommen. Dieser kann ? / wird angewandt bei einem Gewerbeertrag von über 144000 DM und einem Satz von 5 %.

mfg

Heinz H.


: Hallo Heinz,

: : Für das Jahr 2002 ist eine Gewerbesteuer-Rückstellung zu bilden.

: : Wäre diese Berechnung richtig ?

: das kommt dem schon wirklich nahe...

: : Oder : ist zunächst vom Messbetrag noch die Summe von (2.400 DM ) entspricht ca. 1200 EUR abzusetzen, so daß nachfolgende Rechnung herauskommt: ?

: dem kann ich jetzt nicht folgen, es gibt verschiedene Methoden das in der Bilanz als Rückstellung auszuweisen, aber diese Methode ist mir fremd. Ich denk mal da ist irgendwo ein kleiner Denkfehler.

: Bedenke, es handelt sich nur um eine Rückstellung, die kann man nie genau ermitteln. Für Zwecke der Steuern muss ich da auf die Richtlinien verweisen... ein genaues Ergebnis gibt es nur durch Interpolation.




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