Re: Versandkosten


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Abgeschickt von Michael H. am 03 Februar, 2003 um 22:44:15:

Antwort auf: Versandkosten von Reiner am 02 Februar, 2003 um 17:48:06:

Hallo,

zur Behandlung dieser Versandkosten hinsichtlich der Umsatzsteuer gibt es eine Anweisung der Oberfinanzdirektion Hannover:

Verwaltungsanweisungen OFD Hannover, 26.07.2000, S 7200 - 280 - StO 352/S
7200 - 424 - StH 531; Umsatzsteuer: Portokosten als durchlaufende Posten

Nicht zum Entgelt gehörende durchlaufende Posten liegen vor, wenn der
Unternehmer im Namen und für Rechnung eines Anderen Beträge vereinnahmt und
verausgabt. Zwischen dem Zahlungsverpflichteten und dem Zahlungsempfänger
müssen unmittelbare Rechtsbeziehungen bestehen (Abschn. 152 Abs. 1 Satz 4
UStR 2000). Versendet die Deutsche Post AG (Post AG) Briefe und Pakete,
liegen nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechtsbeziehungen zwischen
ihr und dem auf der Sendung genannten Absender vor.

1. Versandhandelsunternehmen sind auf Paketsendungen als Absender genannt.
Folglich liegen unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen ihnen und der
Deutschen Post AG vor. Selbst eine ''unfreie'' Versendung oder eine
Versendung ''per Nachnahme'' führt nicht zu Rechtsbeziehungen zwischen dem
Empfänger des Pakets und der Post AG. Die von Versandhandelsunternehmen
weiter berechneten Portokosten sind deshalb keine durchlaufende Posten.

2. Werbeagenturen und Lettershops (Agenturen) versenden Briefe, Prospekte
o.ä. für ihre Auftraggeber. Ist der Auftraggeber auf der Sendung als
Absender genannt, so handelt es sich bei den Portokosten um durchlaufende
Posten, soweit die Agentur die Portokosten verauslagt hat.

Die Post AG gestattet Agenturen, ihren eigenen Freistempler auch für die
gewerbsmäßige Versendung der Post der Auftraggeber zu benutzen. Abweichend
von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt sie dafür keine besondere
Genehmigung. Macht eine Agentur ihren Auftraggeber als Absender kenntlich,
indem sie z.B. das ''Klischee'' ihres Auftraggebers in den Freistempler
einsetzt oder den Umschlag mit entsprechendem Absendeaufkleber
oder -aufdruck versieht, liegen Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber
und der Post AG vor. Dann sind von der Agentur weiter berechnete
Portokosten durchlaufende Posten.


na alles klar... ist alles nicht so einfach... bis dann Michael


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