Wohnrecht und keine Abgeschlossenheitserklärung steuerlich anzusetzen?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.husemann-web.de ]

Abgeschickt von Winde am 28 April, 2005 um 15:34:29

Hi,
ich habe ein Haus mit einer Einliegerwohnung mit einem lebenslangen, enentgeltlichem Wohnrecht einer älteren Dame gekauft.
Diese zahlt keine Miete, nur 90€ nebenkostenanteil.
Nun habe ich in den Unterlagen gesehen, dass das Haus als reines Einfamilienhaus geführt wird und die Einliegerwohnung nicht als solche eingetragen und nicht als abgeschlossen erklärt ist.

Nun könnte ich ja, da es ein unentgeltliches Wohnrecht ist, die Zinskosten für den fremdgenutzten Teil für mich steuerschädlich anrechnen lassen.
Wie sieht das aus, da die Wohnung nicht als abgeschlossen erklärt und so eingetragen ist?
Ich habe eine Wohnrechtsbestellungsurkunde, in welcher auch die Räumlichkeinten explizit aufgeführt sind.

Muss ich die Wohnung vom Bauordnungsamt als abgeschlossen erklären lassen oder kann ich es auch so steuerlich ansetzen?

Abschließend sei zu sagen, dass ich für die Abgeschlossenheitserklärung eine Tür umsetzen lassen müßte.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.husemann-web.de ]