Re: Unterhaltsleistungen


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Abgeschickt von Norbert Husemann am 29 April, 2007 um 11:14:47:

Antwort auf: Unterhaltsleistungen von M. H am 28 April, 2007 um 21:50:15:

: Hallo,

: ich muss nach meiner Scheidung Unterhalt an meine Frau und mein Kind leisten.

Hallo,

Unterhaltsaufwendungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG abziehbar. Dies erfordert aber die Zustimmung des Unterhaltsempfängers, da dieser den erhaltenen Unterhalt im Gegenzug versteuern muss "Realsplitting".

Auf diese Weise kann bei unterschiedlich hohen Einkommen ein Steuervorteil erreicht werden. Der Nachteil, das der andere den Unterhalt versteuern muss wird hierbei in der Regel durch eine Zahlung der Steuern ausgeglichen.

Der Unterhalt an die Kinder ist mit dem Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten.

Ich hoffe das hilf ein wenig.

Mit freundlichen Grüßen

N. Husemann




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