Re: Abschreibung ohne Einkünfte ?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.husemann-web.de ]

Abgeschickt von N. Husemann am 05 Mai, 2003 um 23:13:55:

Antwort auf: Abschreibung ohne Einkünfte ? von Noa am 28 April, 2003 um 10:52:27:

: Hallo,

: ich habe in 2002 Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit (nebenberuflich).
: Auf der Ausgabenseite der E/Ü gibt es einen Laptap für 2.700 Euro.
: Leider hat sich mein einziger Auftraggeber jetzt in den Konkurs verabschiedet, so daß ich in den nächsten Jahren keine weiteren Einkünfte haben werde.
: Frage ist: Gibt es eine Möglichkeit den Laptop komplett im ersten Jahr abzuschreiben ?
: Oder kann ich die folgenden Abschreibungen dann als Verlust in meine Est einfließen lassen ?

Hallo,

gab es überhaupt keine Einnahmen aus dieser Tätigkeit?

Lässt sich die Tätigkeit anhand von Auträgen des in Konkurs gegangenen Kunden nachweisen?

Falls die Tätigkeit ansich nicht in Frage zu stellen ist sollten auch die Betriebsausgaben trotz nicht zustande gekommender Geschäftsverbindung absetzbar sein.

Die Ernsthaftigkeit der angestrebten Tätigkeit muss dabei nur dem Finanzamt glaubhaft gemacht werden. Die anteiligen Abschreibungsbeträge für die Zeit der selbständigen Tägitkeit sind dann auch abseztbar und der sich ergebende Verlust ist mit anderen Einkünften zu verrechnen.

MfG N. Husemann



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.husemann-web.de ]