Re: Spekulationssteuer eigengenutzes EFH


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.husemann-web.de ]

Abgeschickt von Michael H. am 17 Juni, 2003 um 11:30:13:

Antwort auf: Spekulationssteuer eigengenutzes EFH von Heinz Harira am 11 Juni, 2003 um 22:05:05:


: Liegt hier ein Spekulationsgewinn vor, welcher zu versteuern ist. ? ( zu beachten: das Haus wurde eigengenutzt bewohnt)

Auszug aus § 23 EStG:

Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;

Danach dürfte hier kein Spekulationsgewinn vorliegen.

MfG Michael


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.husemann-web.de ]