Re: Zugewinn im gesetzl. Güterstand - Ein Buch mit sieben Siegeln??


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Abgeschickt von Nikolaus am 17 Juli, 2003 um 17:08:01

Antwort auf: Zugewinn im gesetzl. Güterstand - Ein Buch mit sieben Siegeln?? von Rita am 16 Juli, 2003 um 09:58:22:

Hallo,

habe mich schon ab und an mit Zugewinnsausgleichfragen beschäftigt, deshalb:

1. wenn beide zur Hälfte im Grundbuch eingetragen sind, gehört die Immobilie beiden zur Hälfte, ggf. unbenannte Zuwendung während bestehens der Ehe
2. Geldschenkung --> Anfangsvermögen, also kein Zugewinn

3. Abfindung von Bruder des Ehemannes --> Anfangsvermögens des Ehemannes, also kein Zugewinn

: Hallo

: Auskünfte bezügl. des Ausgleichs von Zugewinn im gesetzlichen Güterstand, kann man die nur von einem Anwalt erhalten, oder kann der Steuerberater auch einen ersten Überblick bieten?

: Uns interessieren grundsätzliche Fragen, wie z.B.
: * ob ein während der Ehe errichtetes Bauwerk (Landwirtschaft) beiden zur Hälfte gehört, wenn es sich auf einem während der Ehe gekauften Grundstück befindet für welches beide jeweils 50/50 im Grundbuch eingetragen sind, oder

: * wo rechnet eine zweckgebundene Geldschenkung der Eltern für die Tochter z.Kauf eines weiteren Grundstückes dazu (Anfangsvermögen oder Zugewinn),

: * wo rechnet man den Auszahlungsbetrag des Bruders, der den elterlichen Hof des Mannes übernommen hat, dazu.

: Im Netz finden sich so unterschiedliche Artikel und Meinungen. Uns würden diese Fragen eben einfach grundsätzlich interessieren.

: Danke schon im voraus!
: Rita




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