Re: Mehrwertsteuer auf Briefmarken


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Abgeschickt von Michael H. am 21 Juli, 2003 um 19:06:04:

Antwort auf: Mehrwertsteuer auf Briefmarken von Cat am 19 Juli, 2003 um 23:09:22:

Hallo,

: Auf der Rechnung an den Kunden erhebt der Händler nun auf die reinen Portokosten in Höhe von 2.20 Mwst.

: Darf er das?

: Meiner Meinung nach nicht, weil er auch keine Mwst auf die Briefmarken gezahlt hat.

: Es geht hier nicht um Versandpauschalen allgemein sondern nur um das spezielle Fallbeispiel mit den Briefmarken.

das darf er nicht nur, sondern er muss es.

Die Steuerbefreiung im § 4 Umsatzsteuergesetz betrifft die Leistungen der Deutschen Bundespost und nicht das verkaufen von Briefmarken.

Da der Händler nicht die Deutsche Bundespost ist trifft auf Ihn die Befreiung nicht zu.

hoffe Geholfen zu haben...


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