Re: laptop abschreibung ohne firma


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.husemann-web.de ]

Abgeschickt von N. Husemann am 23 Juli, 2003 um 21:16:10

Antwort auf: laptop abschreibung ohne firma von rene rosenberger am 23 Juli, 2003 um 16:19:27:

Hallo,

um einen Computer abzuschreiben muss man nicht unbedingt ein Gewerbe angemeldet haben.

Auch als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit ist dies möglich wenn er für den speziellen Beruf benötigt wird.

Der entsprechende berufliche Anteil der Nutzung ist prozentual von der Abschreibung als Werbungskosten absetzbar.

Die berufliche Nutzung, als auch der Anteil sind natürlich dem Finanzamt gegenüber glaubhaft zu machen. Hierzu gibt es zB. Fragebogen des Finanzamtes die zugesandt werden wenn die Kosten bei der Steuererklärung geltent gemacht werden.

Besser ist es natürlich schon mit der Steuererklärung eine entsprechende Schilderung mit einzureichen um welche beruflichen Arbeiten es sich handelt, welche Programme dazu benutzt werden etc. Auch die wöchentlichen Nutzungsstunden sollten hier angegeben werden, um so anhand der Gesamtnutzungszeit pro Woche einen Prozentsatz ermitteln zu können.

Das die Rechnung aus den geschildertn Gründen auf den Namen der Ehefrau ausgestellt ist dürfte bei der Einkommensteuer weniger Probleme machen.

Mit freundlichen Grüßen

N. Husemann


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.husemann-web.de ]