Vorfälligkeitsenschädigung


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Abgeschickt von Hans-Peter Wils am 27 Juli, 2003 um 13:26:22

Ich beabsichtige eine vorzeitige Ablösung meines Hypothekendarlehens.

Die Bank erhob bei Vertragsabschluss einen Sicherheitenzuschlag von 0,4%, wegen 100%-Finanzierung.

Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädiung durch die Bank wird der Nominalzinssatz plus 0,4% Sicherheitenzuschlag als Berechnungsgröße angesetzt.

Ist das korrekt?

Die Bank rechnet zu meinen Gunsten
- eingesparte Vorwaltungskosten = 7,00 €/Jahr
- eingesparte Risikokosten = 0,05%
- Margenerstattung = 0,00%

Ist das korrekt?

Es werden die DGZF-Pfandbriefrenditen zugrunde gelegt-

Ist das korrekt?

Vielen Dank für Ihr Antwort.
Hans-Peter Wils



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