Eigenheimzulage


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Abgeschickt von Sierra am 22 Oktober, 2003 um 11:24:22:

im Jahre 2001 habe ich über einen Steuerberater die Eigenheimzulage beantragen lassen, was er lt. Gebührenverordnung auch vergütet bekommen hat.

Für die Jahre 2001 und 2002 erhielt ich die Eigenheimzulage vom FA auch. Nach meiner Steuererklärung im Jahre 2002 für 2002 stellte man fest, dass ich die Zulagengrenze überschritten hatte und musste die Zulagen für die Jahre 2001 und 2002 zurückzahlen.
Mein Steuerberater schüttelte nur den Kopf.
Muss er mir nicht die erhobene Gebühr (die für gesamte Laufzeit festgesetzt wurde)zurück erstatten ?



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