Re: Steuerfreibetrag


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.husemann-web.de ]

Abgeschickt von Norbert Husemann am 16 November, 2003 um 16:18:38

Antwort auf: Steuerfreibetrag von Karin am 16 November, 2003 um 13:30:56:

Hallo,

: gibt es irgendeine Kapitalanlagemöglichkeit oder ähnliches bei welcher der Steuerfreibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte erhöht werden kann, um somit mtl.mehr Nettolohn zu erhalten?? Habe mal irgendwas davon gehört, aber nichts genaues weiss ich nicht.

wenn sich negative Einkünfte abzeichnen können diese als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Die Höhe der voraussichtlich negativen Einkünfte muss dabei natürlich nachgewiesen werden.

Gesetzesgrundlage hierfür ist der § 39a Abs. 1 Nr 5b EStG:

1) Auf der Lohnsteuerkarte wird als vom Arbeitslohn abzuziehender Freibetrag die Summe der folgenden Beträge eingetragen:

[...]

5. die folgenden Beträge, wie sie nach § 37 Abs. 3 bei der Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu berücksichtigen sind:

[....]

b) die negative Summe der Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, 6 und 7 und der negativen Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5,

MfG N. Husemann


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.husemann-web.de ]