Re: Steuerfreibetrag


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Abgeschickt von Karin am 17 November, 2003 um 09:04:43

Antwort auf: Re: Steuerfreibetrag von Norbert Husemann am 16 November, 2003 um 16:18:38:

: Hallo,

: : gibt es irgendeine Kapitalanlagemöglichkeit oder ähnliches bei welcher der Steuerfreibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte erhöht werden kann, um somit mtl.mehr Nettolohn zu erhalten?? Habe mal irgendwas davon gehört, aber nichts genaues weiss ich nicht.

: wenn sich negative Einkünfte abzeichnen können diese als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Die Höhe der voraussichtlich negativen Einkünfte muss dabei natürlich nachgewiesen werden.

: Gesetzesgrundlage hierfür ist der § 39a Abs. 1 Nr 5b EStG:

: 1) Auf der Lohnsteuerkarte wird als vom Arbeitslohn abzuziehender Freibetrag die Summe der folgenden Beträge eingetragen:

: [...]

: 5. die folgenden Beträge, wie sie nach § 37 Abs. 3 bei der Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu berücksichtigen sind:

: [....]
:
: b) die negative Summe der Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, 6 und 7 und der negativen Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5,
:
: MfG N. Husemann

vielen Dank !
MfG
Karin


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