Vergesslichkeit


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Abgeschickt von Karin am 18 November, 2003 um 21:25:34

Hallo,
ich habe 1994 eine Eigentumswohnung gekauft und diese vermietet. Nachdem ich festgestellt habe, dass die Wohnung außer Kosten und Ärger nicht bringt, habe ich sie 1999 mit einem Verlust von € 25.000,- (DM 50.000) wieder verkauft.
Und dann habe ich übersehen, diesen Verlust 1999 in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Frage: Wie kann ich den Verlust heute noch geltend machen ?


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