Re: Vergesslichkeit


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Abgeschickt von Norbert Husemann am 20 November, 2003 um 16:48:28

Antwort auf: Vergesslichkeit von Karin am 18 November, 2003 um 21:25:34:

Hallo,

: ich habe 1994 eine Eigentumswohnung gekauft und diese vermietet. Nachdem ich festgestellt habe, dass die Wohnung außer Kosten und Ärger nicht bringt, habe ich sie 1999 mit einem Verlust von € 25.000,- (DM 50.000) wieder verkauft.
: Und dann habe ich übersehen, diesen Verlust 1999 in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
: Frage: Wie kann ich den Verlust heute noch geltend machen ?

sofern der Steuerbescheid nicht mit dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO oder mit einem Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 AO betreffend die Spekulationseinkünfte versehen ist sieht das schlecht aus.

Oder ist der Steuerbescheid noch keinen Monat alt und könnte mit einem Einspruch angefochten werden?

Mit freundlichen Grüßen

N. Husemann


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