GmbH>Einzelunternehmen>Beendigung - innerhalb welcher Frist möglich?


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Abgeschickt von Ratlos am 14 Mai, 2003 um 12:05:08:

Hallo zusammen

Stehe vor der Lösung folgender Aufgabe:

Einzelunternehmer (ohne Handelsregistereintrag) übernimmt im Jahr 2000 zusätzlich die väterliche (kleine) GmbH (Handelsgeschäft) und ist dort als Geschäftsführer tätig. Das Einzelunternehmen besteht dabei getrennt weiter. Das Einzelunternehmen besteht seit 1995. Einzelunternehmen und GmbH sind branchengleich.

Zum 31.12.2002 wird ein Räumungsverkauf bei der GmbH durchgeführt. Es erfolgt ein Umzug in andere Geschäftsräume und der Laden läuft ab 1.1.2003 als Filile des Einzelunternehmes weiter.

Die GmbH besteht im Moment noch, allerdings ohne Umsatz, Personal, etc. (??)

Da nun die am 1.1.2003 eröffnete Filiale nicht läuft und finanziell - auch durch die übernommenen Verbindlichkeiten und Schulden der GmbH - stark angeschlagen ist, möchte der Einzelunternehmer diese Filale möglichst schnell schließen.

Gibt es eine "Mindestfrist", die eingehalten werden muß, bis die Filiale geschlossen werden darf, damit dem Einzelunternehmer keine steuerlichen Nachteile entstehen?

Wäre sehr hilfreich für mich, wenn ich hierzu einige Hinweise erhalten könnte.

Ich bedanke mich schon im voraus herzlichst!



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