Spekulationssteuer bei Erbschaft


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Abgeschickt von Gunnar Petersen am 30 Juli, 2003 um 11:35:53

Hallo,
ich habe von meiner Mutter Holsten-Aktien geerbt und würde diese wg. des letzten Kursanstiegs gerne verkaufen. Ich weiß jedoch nicht, ob ich dann Spekulationssteuer zahlen muss, denn folgende Daten gibt’s:
Todestag: 23.2.03
Datum des Erbescheins: 26.5.03
Übertrag ins eigene Depot: Anfang Juno
Meine Mutter hat die Aktien länger als ein Jahr im Depot gehabt.

Kann mir jemand sagen, ob ich Spekulationssteuer zahlen muss, denn der Freibetrag dürfte überschritten werden, oder ob das Kaufdatum der Aktien (damals von meiner Mutter) entscheidend ist?

Vielen Dank für die Info



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