Re: Spekulationssteuer bei Erbschaft


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Abgeschickt von Thomas am 05 August, 2003 um 17:35:35:

Antwort auf: Spekulationssteuer bei Erbschaft von Gunnar Petersen am 30 Juli, 2003 um 11:35:53:

Vorsicht wäre nur geboten, wenn Ihre Mutter die Aktien innerhalb der letzten 12 Monate gekauft hätte. Nur in diesem Fall würde es sich um einen Spekulationsgewinn i.S.d. § 23 EStG handeln.


: Hallo,
: ich habe von meiner Mutter Holsten-Aktien geerbt und würde diese wg. des letzten Kursanstiegs gerne verkaufen. Ich weiß jedoch nicht, ob ich dann Spekulationssteuer zahlen muss, denn folgende Daten gibt’s:
: Todestag: 23.2.03
: Datum des Erbescheins: 26.5.03
: Übertrag ins eigene Depot: Anfang Juno
: Meine Mutter hat die Aktien länger als ein Jahr im Depot gehabt.

: Kann mir jemand sagen, ob ich Spekulationssteuer zahlen muss, denn der Freibetrag dürfte überschritten werden, oder ob das Kaufdatum der Aktien (damals von meiner Mutter) entscheidend ist?

: Vielen Dank für die Info




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