Re: Spekulationssteuer /Veräußerungsgeschäfte mit vermietenen Objekten


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Abgeschickt von N. Husemann am 19 Februar, 2003 um 22:34:05:

Antwort auf: Spekulationssteuer /Veräußerungsgeschäfte mit vermietenen Objekten von Heinz H. am 18 Februar, 2003 um 18:47:15:

Hallo,

erstmal heist es hier abwarten was denn nun wirklich Gesetz wird. Vieles was geplant ist wird nach neusten Informationen evtl. doch nicht kommen.

Desweiteren muss man hier die Höhe der Steuer wohl auch relativieren. Der Satz beträgt zwar 15 %, es wird jedoch nur der Gewinn der Veräusserung besteuert.

Gewinn ist normalerweise die Differenz aus Verkaufspreis und Kaufpreis bzw. Herstellungskosten. Bei solchen Altobjekten soll der Gewinn (da meist der Anschaffungspreis nicht mehr nachvollziehbar ist) mit 10 % des Verkaufserlöses angesetzt werden.

Sprich Verkauf des Hause für 200.000 EURO heist fiktiver Gewinn 20.000 und davon 15 % Steuer = 3.000 EURO.

Faktisch beträgt dadurch die Steuer 1,5 % des Verkaufspreises.

Die geplante Neuregelung kann bei Objekten bei denen die bisherige Spekulationsfrist von 10 Jahren (derzeitige Regelung) noch nicht vorrüber ist sogar von Vorteil sein.

Soweit für heute, die nächsten Tage und Wochen werden dann zeigen was auf uns zukommt.

Mit freundlichen Grüssen

N. Husemann



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